upjers informiert: Alles zu Upload-Filtern bei Facebook, YouTube & Co.
Das neue Urheberrecht der EU will die Kreativen im Netz besser an den Einnahmen der großen Plattformen beteiligen. Daher sollen diese entweder Lizenzvereinbarungen mit den Urhebern treffen, oder verhindern, dass ihre User:innen geschützte Inhalte hochladen.
Der deutsche Gesetzgeber hat diese EU-Vorgaben nun in ein neues Gesetz gegossen – doch was bedeutet das nun für dich, wenn du auf Facebook postest oder YouTube-Videos erstellst?
Im Prinzip hast du vor dem neuen Gesetz nichts zu befürchten und kannst weitermachen wie bisher. Denn das Gesetz legt die Verantwortung für die Inhalte auf Facebook, YouTube & Co. nun in die Hände der Betreiber. Doch die wollen natürlich nicht ständig auf Urheberrechte verklagt werden. Das bedeutet im Klartext: Upload-Filter müssen her.
Welche Inhalte werden künftig durch Upload-Filter blockiert?
Da es um den Schutz von geistigem Eigentum geht, betrifft das neue Gesetz so ziemlich alle Bereiche: Filme, Musik, Texte, Fotos und auch Games gelten dabei als geschützte Werke. Solltest du so etwas also in einem Facebook-Post oder YouTube-Video verwenden, dann brauchst du dafür die Erlaubnis des/der Urheber:in.
Davon ausgenommen ist die geringfügige Nutzung fremder Werke. Experten empfehlen, dass Videos und Posts weniger als 50 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes enthalten sollten.
Mit dieser Faustregel bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite: Verwende maximal…
- 15 Sekunden eines Films oder einer Tonaufnahme
- 160 Zeichen eines Textes
- höchstens 125 KB eines Fotos oder einer Grafik
Die neuen Regeln gelten im Übrigen auch für Karikaturen, Parodie oder Pastiche. Unter Pastiche versteht man Remixes, Memes, GIFs, Mashups und Fan Art. Hierbei gelten zwar die oben genannten Größenbeschränkungen nicht, aber die 50-Prozent-Grenze solltest du auch dabei berücksichtigen.
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Wie werden die Upload-Filter von den Plattformen umgesetzt?
YouTube wird laut Medienberichten seine Content-ID-Technik entsprechend adaptieren. So können Urheber:innen ihre Inhalte markieren, so dass die Plattform bei künftigen Uploads anderer User:innen auf den geschützten Inhalt hinweist. Auch wird es ein sogenanntes Pre-Flagging für deutsche YouTuber:innen geben, die anzeigt, ob eine bestimmte Nutzung mutmaßlich erlaubt ist. Ebenfalls geplant ist ein Red Button, mit dem Kreative ihre geschützten Inhalte in anderen Videos anzeigen können, woraufhin YouTube diese sperrt.
Bei Facebook regelt man das über den Rights Manager. Der/Diejenige mit dem Urheberrecht legt dabei Regeln und Bedingungen für die Nutzung seiner/ihrer Inhalte fest. Facebook erkennt dann, ob Audio- oder Videoinhalte verwendet wurden und prüft, ob es regelkonform ist. Sollte ein/e Nutzer:in nicht einverstanden sein, kann er/sie Widerspruch einlegen.
Laut EU-Recht müssen auch andere Anbieter bald Upload-Filter einführen. Doch momentan gilt das nur für die größten Plattformen mit monatlich mindestens 5 Millionen Einzel-Besuchern und/oder einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro. Die betroffenen Plattformen wurden nicht namentlich genannt, doch es soll sich neben Facebook und YouTube um mindestens sieben weitere Social Media Anbieter und bis zu 13 Plattformen insgesamt handeln.
Weiterer Lesetipp: Digitaler Schutz im Urlaub – 5 upjers Sicherheitstipps
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